Mineralölhandel Weil am Rhein 
 

Klimaschutzprogramm der Bundesregierung - was nun?

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms wurde auch das Gebäudeenergiegesetz mit Vorschriften für den zukünftigen Betrieb und die Modernisierung von Heizungen verabschiedet.                                                                                                                                                  Seither jagt ein Schlagzeile die nächste. Wer mit Öl heizt, fühlt sich daher schnell verunsichert. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Was muss ich jetzt machen?                                                                                                                                                                                 Es besteht kein Handlungsdruck. Haben Sie aktuell eine  Heizungsmodernisierung mit Öl-Brennwerttechnik geplant, können Sie diese weiterhin umsetzen. Bis Ende des Jahres können Sie sich über die Aktion „Besser flüssig bleiben“ noch kostenlos die maximale staatliche Förderung sichern. Wichtig: Die Fördergelder müssen beantragt werden, bevor die Heizungsmodernisierung startet.

Darf ich künftig noch eine neue Ölheizung einbauen?
Ja, das dürfen Sie.  Bis Ende 2025 können Sie Ihren alten Ölkessel ganz einfach gegen ein neues Öl-Brennwertgerät austauschen. Eine solche Modernisierung lohnt sich weiterhin, da ein effizientes Öl-Brennwertgerät den Heizölbedarf deutlich reduzieren kann. Ab 2026 dürfen Ölheizungen eingebaut werden, wenn sie erneuerbare Energien mit einbinden. Das könnten zum Beispiel Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen sein. Der Einbau einer Ölheizung allein ist auch erlaubt, wenn kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und keine erneuerbaren Energien anteilig eingebunden werden können. Hat jemand bereits seine Ölheizung mit einer solarthermischen Anlage kombiniert, so kann er jederzeit einen Kesseltausch durchführen, da das Gebäude bereits anteilig mit erneuerbaren Energien versorgt wird.

Hinweis für Baden-Württemberg: Der Einbau einer Öl-Brennwertheizung ist in jedem Fall bis Ende 2025 als auch nach jetzigem Stand darüber hinaus natürlich möglich. Da in Baden-Württemberg bereits heute die Vorgaben des Erneuerbaren Wärme-Gesetzes (EWärmeG) zu beachten sind, müssen zur Erfüllung schon jetzt bei einer Modernisierung mindestens 15 Prozent erneuerbare Energien eingesetzt werden, z.B. durch ein 10-prozentiges Bio-Heizöl und einem (unverbindlichen) Sanierungsfahrplan. Ab 2026 dürfte voraussichtlich eine Hybrid-Lösung auch für die Ölheizung in Baden-Württemberg weiter möglich sein. Das bedeutet zum Beispiel: Öl-Brennwerttechnik + Solarthermie oder Photovoltaik. Die Einzelheiten hierzu stehen aber noch nicht fest.

Bekomme ich noch Fördermittel für eine neue Öl-Brennwertheizung?                                                                                      Für den Einbau neuer Öl-Hybridanlagen gibt es weiterhin staatliche Fördergelder. Finanziell unterstützt wird der Einbau der erneuerbaren Komponenten, wie zum Beispiel eine Solarkollektoranlage, mit 30% der Investitionskosten. Dabei sind die entsprechenden Förderbedingungen zu beachten. Nichtstaatliche Förderaktionen, zum Beispiel von Heizgeräteherstellern, sind davon nicht betroffen. 

Ich will jetzt meine Ölheizung modernisieren: Was ist mit der Einbindung Erneuerbarer?
Die Einbindung erneuerbarer Energien hilft grundsätzlich, die CO2 -Emissionen Ihres Hauses weiter zu verringern und ist daher eine sinnvolle Maßnahme. Dies ist auch vor dem Hintergrund der 2021 geplanten CO2 -Bepreisung auf alle fossilen Energieträger sinnvoll. Sie können diese Einbindung aber auch unabhängig von der Heizungsmodernisierung, in einem zweiten Schritt, vornehmen. Dazu berät Sie der SHK-Fachbetrieb Ihres Vertrauens.